Wir bieten Hilfe in der Trennungs- und Scheidungsphase, dabei haben wir besonders auch die Kinder im Blick, die von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind.
Statt Rosenkrieg unterstützen wir Sie bei einer kreativen Neugestaltung Ihrer Lebensverhältnisse.
Rechtlich gut Informierte können die Folgen der Scheidung sowie der Trennung aktiv und autonom (mit-)gestalten und sie allein oder mit unserer fachkundigen Hilfe fair und vernünftig regeln.
Bei dem Streit um die Kinder oder um Geld gibt es nur Verlierer. Wir tun alles, damit es nicht so weit kommt.
Auch nach einer Trennung bzw. Scheidung besteht die Familie weiter!
Nahezu die Hälfte aller Ehen, die jedes Jahr in Deutschland geschlossen werden, werden auch wieder geschieden. Auf tausend Einwohner kamen 2009 laut Statistischem Bundesamt 4,6 Termine beim Standesbeamten und 2,3 beim Scheidungsrichter. Leidtragende sind dabei vor allem die Kinder.
Dass eine Trennung aber auch im gegenseitigen Respekt und ohne den vielzitierten Rosenkrieg ablaufen kann, ist ein Ziel, dem der Verein Humane Trennung und Scheidung (VHTS) seit seiner Gründung im
Jahre 1991 verpflichtet ist. Hier wirken Betroffene, Rechtsanwälte und Psychologen darauf hin, nach dem Ende einer Lebensgemeinschaft Hilfestellungen zu geben, damit ein neues, unbeschwertes Leben
möglich wird.
Der VHTS beantwortet nicht nur juristische Fragen. Er bietet Betroffenen auch Gelegenheit zum Austausch ihrer Erfahrungen und die fachliche Hilfe von Experten. In der Erkenntnis, dass trotz einer
Scheidung die Familie weiter besteht, setzt sich der VHTS für einen humanen Umgang aller Betroffenen ein.
Der VHTS fordert eine personelle Aufstockung der Familiengerichte und eine fundierte Ausbildung der Juristen auch in Fragen der Psychologie, insbesondere wenn es um die Regelungen für Kinder geht,
die von der Trennung/Scheidung ihrer Eltern betroffen sind.
Immer mehr Familien praktizieren nach ihrer Trennung das sog. Wechselmodell, bei dem die Kinder in gleichem zeitlichen Rahmen (etwa wochen- oder monatsweise) zwischen den Haushalten der Eltern hin-
und her wechseln. Für diese Form der Aufenthaltsregelung fehlt noch immer eine Festschreibung im Gesetz. Dies muss sich nach unserer Auffassung schnellstens ändern. Eine klare gesetzliche Verankerung
des Wechselmodells ist vonnöten.
Oft ist beim Oberlandesgericht Schluss, wenn man mit der Entscheidung des Familienrichters nicht einverstanden ist. Im Gegensatz zu anderen Zivilsachen darf man nur dann zum BGH, wenn das OLG damit einverstanden ist, was sehr selten vorkommt.
Die generelle Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof auf Antrag des Betroffenen würde hier Abhilfe schaffen und zu mehr Einheitlichkeit in der Rechtsprechung führen.
Weiter verlangt der VHTS die steuerrechtliche Gleichstellung der Trennungsfamilie mit Familien, in denen die Eltern zusammenleben sowie eine umfassende steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen,
die im Zusammenhang mit der Trennung stehen, wie etwa Anwalts- und Gerichtskosten, Umzugskosten, Anschaffungskosten für neuen Hausrat, Umgangskosten etc.
Ein weiteres Ziel des VHTS ist es, dass der Staat stärker zugunsten der Kinder eingreift, wenn der Umgang zu einem Elternteil behindert oder vereitelt wird, etwa durch verstärkten Einsatz von
Umgangspflegern und durch einfachere und schnellere Finanzierung betreuten Umgangs durch die Jugendämter.
Um schon zu Beginn die Weichen für eine humane Trennung zu stellen, bieten die gemeinnützig organisierten VHTS-Landesverbände über ihre Juristen und Experten vergünstigte Erstberatungen an. Ferner
werden Journalisten und andere Multiplikatoren durch regelmäßig verbreitete Pressemitteilungen und Newsletter über die aktuelle Entwicklung in Sachen Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang in
Rechtsprechung und Politik informiert. Zudem beantworten die VHTS-Experten Medien-Anfragen und stehen für individuelle Aktionen zur Verfügung.